Der Wettbewerb wird durchgeführt gemäß Erlass des Hessischen
Kultusministeriums vom 15.7.2005 - IV.4 –
351.300.311 –
Der Wettbewerb gibt den Schülerinnen und Schülern
Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet der Mathematik zu
vergleichen. Den Fachlehrerinnen und Fachlehrern bietet er Orientierungshilfen.
Die Wettbewerbsarbeit erlaubt einen Vergleich der Leistungsfähigkeit der
Schülerinnen und Schüler auf Landesebene.
Der Wettbewerb erstreckt sich über drei
Wettbewerbsrunden.
1. Teilnehmer und Termine
Am Mathematikwettbewerb nehmen in der ersten Runde alle
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 der Hauptschulen, der Realschulen,
der Gymnasien und der Gesamtschulen teil.
Der Mathematikwettbewerb wird in der 1. Runde als
Klassenarbeit nach § 25 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 7 Buchstabe
a der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses geschrieben.
Alle Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufe sind
zu Beginn des Schuljahres über den Austragungsmodus des Wettbewerbs zu
informieren.
Die genauen Termine für die Durchführungen der drei
Wettbewerbsrunden werden jeweils rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht. Im
Allgemeinen kann von folgenden Angaben ausgegangen werden:
1. Runde: am letzten Donnerstag im November oder am ersten Donnerstag im
Dezember,
2. Runde: Mittwoch oder Donnerstag in der ersten oder zweiten Märzwoche,
3. Runde: zweite oder dritte Woche im Mai.
2. Aufgabengruppen
In allen Wettbewerbsrunden werden jeweils drei
Aufgabengruppen angeboten. Es gelten folgende Auflagen:
Aufgabengruppe A : Schülerinnen und Schüler der Gymnasien oder der gymnasialen
Zweige, A-Kurse der integrierten Gesamtschulen,
Aufgabengruppe B : Schülerinnen und Schüler der Realschulen oder der
Realschulzweige, B-Kurse der integrierten Gesamtschulen,
Aufgabengruppe C : Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen oder der
Hauptschulzweige, C-Kurse der integrierten Gesamtschulen.
Schülerinnen und Schüler der nach dem E-G-Modell
arbeitenden integrierten Gesamtschulen werden von ihren Mathematiklehrkräften
den drei Aufgabengruppen zugewiesen.
Die für die 1. Runde getroffene Zuordnung gilt im
Allgemeinen für die folgenden Runden. Bei einem Wechsel der Schulform nach
Durchführung der 1. Runde bzw. 2. Runde erfolgt auch ein Wechsel zu der
entsprechenden Aufgabengruppe.
3. Organisation
Mit der Organisation des Mathematikwettbewerbs wird
beauftragt (in Abweichung vom Erlass): Frau OStRn Dr. Yvonne Hartwich, Dienstanschrift für den
Mathematikwettbewerb ist:
Max-Planck-Schule, Joseph-Haydn-Str.1, 65428 Rüsselsheim;
Telefon: 06142/13646
4. Aufgabenausschüsse
Für die Erstellung der Wettbewerbsaufgaben werden vom
hessischen Kultusministerium drei Aufgabenausschüsse berufen, die mit dem
Beauftragten für die Organisation zusammenarbeiten.
5. Wettbewerbsaufgaben
Die Wettbewerbsaufgaben orientieren sich an dem jeweils
gültigen Lehrplan Mathematik. Es können auch Aufgabenvorschläge von
Fachlehrerinnen und –lehrern, die nicht dem Aufgabenausschuss angehören,
berücksichtigt werden.
6. Erste Runde
6.1. Organisation der 1. Runde
Die 1. Runde wird in Form einer schriftlichen Arbeit mit
zentraler Aufgabenstellung ausgetragen.
Die Leiterinnen und Leiter der Schulen sorgen dafür, dass
alle Schülerinnen und Schülern der unter 1. genannten Gruppen am Wettbewerb
teilnehmen.
Die Staatlichen Schulämter erhalten die
Wettbewerbsaufgaben vom Beauftragten und senden diese den Leiterinnen und
Leitern der Schulen per Einschreiben zu.
Die Aufgaben werden den Fachlehrerinnen und -lehrern am
Tag der Durchführung der 1. Runde zu Unterrichtsbeginn übergeben. Die
Leiterinnen und Leiter der Schulen sorgen für die Vervielfältigung der
Aufgabenblätter. Der Wettbewerb beginnt in der dritten Unterrichtsstunde.
6.2. Hinweise zur Durchführung der Wettbewerbsarbeit
Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten, sie beginnt nach der
Aufgabenstellung. Um allen die gleichen Wettbewerbsbedingungen einzuräumen,
dürfen außer Zeichengeräten keine weiteren Hilfsmittel benutzt werden.
Insbesondere ist die Verwendung von Taschenrechnern nicht gestattet. Die
Reihenfolge, in der die Aufgaben gelöst werden, ist den Schülerinnen und
Schülern freigestellt. Alle notwendigen schriftlichen Rechnungen und Zeichnungen
sind im Arbeitsheft oder auf Arbeitsblättern auszuführen. Während der
Arbeitszeit werden grundsätzlich keine Hilfen gegeben.
6.3. Sieger der 1. Runde
Die Anzahl der Schulsiegerinnen und Schulsieger richtet
sich nach der Anzahl der Teilnahmeberechtigten in der jeweiligen Aufgabengruppe.
Für jede angefangene Gruppe von 30 Teilnahmeberechtigten, gemäß der entsprechend
Ziffer 2. erfolgten Einteilung, ist eine Schulsiegerin oder ein Schulsieger zu
bestimmen. Schulsiegerinnen und Schulsieger sind diejenigen, die in der
jeweiligen Aufgabengruppe die höchsten Punktzahlen erreichen. Die Entscheidungen
über die Platzierungen werden von allen am Wettbewerb beteiligten
Fachlehrerinnen und -lehrern getroffen.
Die entsprechend 6.3. Abs. 1 festgelegte Anzahl an
Schulsiegerinnen und Schulsiegern kann pro Aufgabengruppe um eine Siegerin bzw.
einen Sieger erhöht werden, wenn dies aufgrund von Punktgleichheit notwendig
ist. Eine weitere Erhöhung der Anzahl der Schulsiegerinnen und Schulsieger ist
nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung trifft der
Beauftragte für den Mathematikwettbewerb nach Betrachtung der vorgelegten
Wettbewerbsarbeiten. Nur die Schulsiegerinnen und Schulsieger selbst sind
berechtigt, an der 2. Runde teilzunehmen. Die Schulsiegerinnen und Schulsieger
erhalten eine Urkunde. Die Leiterinnen und Leiter der Schulen sorgen dafür, dass
alle Schülerinnen und Schüler diese Urkunde spätestens mit der Zeugnisausgabe
zum Ende des 1. Schulhalbjahres erhalten.
6.4. Punkteverteilung zur Festlegung der Note der Wettbewerbsarbeit
Für die Benotung der Wettbewerbsarbeit wird – aufgrund
des sehr hohen Anteils an Transferfragen – folgende Verteilung festgelegt:
0 Punkte bis 9,0 Punkte – ungenügend
9,5 Punkte bis 18,0 Punkte – mangelhaft
18,5 Punkte bis 25,0 Punkte – ausreichend
25,5 Punkte bis 32,0 Punkte – befriedigend
32,5 Punkte bis 39,0 Punkte – gut
39,5 Punkte bis 48,0 Punkte – sehr gut
6.5. Wiederholung der Wettbewerbsarbeit
Die Note der
Wettbewerbsarbeit der 1. Runde ist endgültig. Eine Wiederholung findet gemäß §
27 Abs. 3 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses nicht statt.
6.6. Bericht über die 1. Wettbewerbsrunde
Die Leiterinnen und Leiter der Schulen berichten dem Staatlichen Schulamt über
die Durchführung der 1. Runde. Sie erhalten vom Staatlichen Schulamt die zur
Meldung der Schulergebnisse per Internet notwendigen Informationen. Die Meldung
der Ergebnisse ist bis zum 10. Januar durchzuführen.
7. Zweite Wettbewerbsrunde
7.1. Durchführung
Die 2. Runde des Mathematikwettbewerbs wird in ähnlicher
Weise wie die erste durchgeführt, jedoch mit einheitlichem Arbeitsbeginn um 9.30
Uhr.
7.2. Termine für die Vorbereitung der 2. Runde
Die Staatlichen Schulämter werden gebeten, diejenigen
Schulen zu benennen, an denen die 2. Runde ausgetragen wird und jeweils bis zum
15. Dezember allen Schulen und dem Beauftragten mitzuteilen, wo die 2. Runde
ausgetragen wird. Wird die zweite Runde in einem Kreis an mehreren Schulen
ausgetragen, so entscheiden die Staatlichen Schulämter, wer die dann notwendige
Koordination übernimmt. Die Leiterinnen und Leiter der Schulen melden jeweils
bis zum 10. Januar die Namen der Teilnehmer an der 2. Runde den Schulen, an
denen die 2. Runde ausgetragen wird. Die Meldung enthält außer dem Namen und der
privaten Anschrift der Teilnehmer auch die vollständige Schulanschrift. Eine
Einverständniserklärung der Eltern ist anzufordern und an der Schule
aufzubewahren. Die Leiterinnen und Leiter der Schulen, welche die 2.
Wettbewerbsrunde austragen, benachrichtigen jeweils bis zum 15. Februar den
Beauftragten, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihnen für die 2. Runde
gemeldet wurden; sie erhalten dann die entsprechende Anzahl von Aufgabentexten.
7.3. Korrektur der Wettbewerbsarbeiten der 2. Runde
Die Leiterinnen und Leiter der Schulen, welche die
2. Wettbewerbsrunde durchführen, bestimmen im Einvernehmen mit den
Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Mathematik diejenigen, die die Aufsicht bei
der Arbeit und die Korrekturen übernehmen. Für jede Korrektur wird eine
Vergütung von 2,00 € bezahlt; nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel
kann dieser Betrag erhöht werden; entsprechende Formulare werden den Schulen vom
Beauftragten zugesandt.
7.4. Sieger der 2. Runde
Siegerinnen und Sieger der 2. Runde in den
Aufgabengruppen A, B bzw. C sind jeweils diejenigen, die im Bereich eines
Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt die höchste oder zweithöchste Punktzahl
erreicht haben.
Ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 8 eines
Kreises größer als 3500, so werden jeweils drei Kreissiegerinnen bzw.
Kreissieger ermittelt. Erreichen mehrere Schülerinnen und Schüler die gleiche
Punktzahl, so entscheidet die benötigte Arbeitszeit über die Platzierung;
erreichen dennoch mehrere die gleiche Platzierung, so ist darauf in dem Bericht
an den Beauftragten unter Vorlage der korrigierten Arbeiten hinzuweisen. Nach
Möglichkeit werden diese Schülerinnen und Schüler zur Endrunde zugelassen.
Darüber hinaus können aufgrund der vorgelegten Berichte einige besonders gute
Schülerinnen und Schüler zusätzlich zur Endrunde eingeladen werden. Die
Entscheidung darüber wird vom Beauftragten getroffen.
Die Kreissiegerinnen und -sieger werden anlässlich der Durchführung der 3. Runde
ausgezeichnet.
7.5. Bericht über die 2. Wettbewerbsrunde
Die Korrektorinnen und Korrektoren der 2.
Wettbewerbsrunde berichten dem Beauftragten über die Durchführung der 2. Runde,
dabei sind die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Schule, die
Arbeitszeit und die erreichte Punktzahl mitzuteilen. Von den zwei bzw. drei
Erstplatzierten sind auch die privaten Anschriften anzugeben. Dieser Bericht ist
spätestens drei Wochen nach Durchführung der 2. Runde an den Beauftragten zu
senden. Die Korrektorinnen und Korrektoren informieren auch die beteiligten
Schulen über die von ihren Schülerinnen und Schülern erreichten Platzierungen.
Die Wettbewerbsarbeiten der 2. Runde sind von den Schulen, die die 2. Runde
durchführen, ein Jahr lang aufzubewahren.
7.6. Erstattung der Fahrtkosten
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der 2. Runde
können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel die Kosten für das
jeweils günstigste Verkehrsmittel teilweise erstattet werden.
Kosten für eine Begleitperson können erstattet werden,
wenn die Verkehrsverhältnisse eine Begleitung erforderlich machen.
8. Endrunde
8.1. Organisation
Die Siegerinnen und Sieger der 2. Runde nehmen an der
Endrunde teil, sofern die Eltern eine Einverständniserklärung, die an der Schule
bis zum Schuljahresende aufzubewahren ist, abgeben.
Mit der Anmeldung zur Endrunde erklären die Siegerinnen
und Sieger der 2. Runde ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihres Namens
(einschl. Platzierung in der 3. Runde, Schule, Schulanschrift) im Internet,
sofern sie als Landessiegerinnen und -sieger ausgezeichnet werden. Dieses
Einverständnis ist nicht Voraussetzung zur Teilnahme an der 3. Runde und kann
schriftlich widerrufen werden.
Entsprechend 7.6. können den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern Fahrtkosten erstattet werden.
Die Arbeiten der Endrunde werden von den Mitgliedern der
Aufgabenausschüsse korrigiert. Die Arbeiten der Endrunde sind vom Beauftragten
ein Jahr aufzubewahren.
8.2. Auszeichnung
In der Endrunde werden die Landessiegerinnen und
Landessieger ermittelt. Die auf Platz 1 bis 6 Platzierten jeder Aufgabengruppe
werden zur Landessiegerehrung eingeladen.
Weitere Schülerinnen und Schüler können mit einer Urkunde
ausgezeichnet werden, wenn ihre Arbeiten deutlich über dem Durchschnitt der
jeweiligen Aufgabengruppe liegen. Die Entscheidung über die Platzierungen und
die zusätzlichen Auszeichnungen bleibt der gemäß Ziffer 9 zu berufenden Jury
vorbehalten.
9. Jury
Die Landessiegerinnen und Landessieger werden von einer
Jury ermittelt, die vom Hessischen Kultusministerium berufen wird. Der Rechtsweg
ist ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
Der Erlass vom 15.5.2000 – V A3 –
661/42 – 203 (ABl. 6/00, S. 538ff), geändert durch den Erlass vom 24.7.2001 – V
A3 – 661/42 – 215 (ABl. 9/01, S. 572), wird hiermit aufgehoben.
Dieser Erlass tritt am 1. August 2005
in Kraft.
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