Mathematik-Wettbewerb des Landes Hessen

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Der Wettbewerb wird durchgeführt gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 15.7.2005 - IV.4 – 351.300.311 –

Der Wettbewerb gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet der Mathematik zu vergleichen. Den Fachlehrerinnen und Fachlehrern bietet er Orientierungshilfen. Die Wettbewerbsarbeit erlaubt einen Vergleich der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler auf Landesebene. 

Der Wettbewerb erstreckt sich über drei Wettbewerbsrunden.

1. Teilnehmer und Termine

Am Mathematikwettbewerb nehmen in der ersten Runde alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 der Hauptschulen, der Realschulen, der Gymnasien und der Gesamtschulen teil. 

Der Mathematikwettbewerb wird in der 1. Runde als Klassenarbeit nach § 25 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 7 Buchstabe a der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses geschrieben.

Alle Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufe sind zu Beginn des Schuljahres über den Austragungsmodus des Wettbewerbs zu informieren. 

Die genauen Termine für die Durchführungen der drei Wettbewerbsrunden werden jeweils rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht. Im Allgemeinen kann von folgenden Angaben ausgegangen werden:
1. Runde: am letzten Donnerstag im November oder am ersten Donnerstag im Dezember,
2. Runde: Mittwoch oder Donnerstag in der ersten oder zweiten Märzwoche, 
3. Runde: zweite oder dritte Woche im Mai.

2. Aufgabengruppen

In allen Wettbewerbsrunden werden jeweils drei Aufgabengruppen angeboten. Es gelten folgende Auflagen:
Aufgabengruppe A : Schülerinnen und Schüler der Gymnasien oder der gymnasialen Zweige, A-Kurse der integrierten Gesamtschulen,
Aufgabengruppe B : Schülerinnen und Schüler der Realschulen oder der Realschulzweige, B-Kurse der integrierten Gesamtschulen,
Aufgabengruppe C : Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen oder der Hauptschulzweige, C-Kurse der integrierten Gesamtschulen.
Schülerinnen und Schüler der nach dem E-G-Modell arbeitenden integrierten Gesamtschulen werden von ihren Mathematiklehrkräften den drei Aufgabengruppen zugewiesen.

Die für die 1. Runde getroffene Zuordnung gilt im Allgemeinen für die folgenden Runden. Bei einem Wechsel der Schulform nach Durchführung der 1. Runde bzw. 2. Runde erfolgt auch ein Wechsel zu der entsprechenden Aufgabengruppe.

3. Organisation

Mit der Organisation des Mathematikwettbewerbs wird beauftragt (in Abweichung vom Erlass): Frau OStRn Dr. Yvonne Hartwich, Dienstanschrift für den Mathematikwettbewerb ist:
Max-Planck-Schule, Joseph-Haydn-Str.1, 65428 Rüsselsheim; 
Telefon: 06142/13646

4. Aufgabenausschüsse

Für die Erstellung der Wettbewerbsaufgaben werden vom hessischen Kultusministerium drei Aufgabenausschüsse berufen, die mit dem Beauftragten für die Organisation zusammenarbeiten. 

5. Wettbewerbsaufgaben

Die Wettbewerbsaufgaben orientieren sich an dem jeweils gültigen Lehrplan Mathematik. Es können auch Aufgabenvorschläge von Fachlehrerinnen und –lehrern, die nicht dem Aufgabenausschuss angehören, berücksichtigt werden.

6. Erste Runde

6.1. Organisation der 1. Runde

Die 1. Runde wird in Form einer schriftlichen Arbeit mit zentraler Aufgabenstellung ausgetragen.

Die Leiterinnen und Leiter der Schulen sorgen dafür, dass alle Schülerinnen und Schülern der unter 1. genannten Gruppen am Wettbewerb teilnehmen.  

Die Staatlichen Schulämter erhalten die Wettbewerbsaufgaben vom Beauftragten und senden diese den Leiterinnen und Leitern der Schulen per Einschreiben zu. 

Die Aufgaben werden den Fachlehrerinnen und -lehrern am Tag der Durchführung der 1. Runde zu Unterrichtsbeginn übergeben. Die Leiterinnen und Leiter der Schulen sorgen für die Vervielfältigung der Aufgabenblätter.  Der Wettbewerb beginnt in der dritten Unterrichtsstunde. 

6.2. Hinweise zur Durchführung der Wettbewerbsarbeit

Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten, sie beginnt nach der Aufgabenstellung. Um allen die gleichen Wettbewerbsbedingungen einzuräumen, dürfen außer Zeichengeräten keine weiteren Hilfsmittel benutzt werden. Insbesondere ist die Verwendung von Taschenrechnern nicht gestattet. Die Reihenfolge, in der die Aufgaben gelöst werden, ist den Schülerinnen und Schülern freigestellt. Alle notwendigen schriftlichen Rechnungen und Zeichnungen sind im Arbeitsheft oder auf Arbeitsblättern auszuführen. Während der Arbeitszeit werden grundsätzlich keine Hilfen gegeben. 

6.3. Sieger der 1. Runde

Die Anzahl der Schulsiegerinnen und Schulsieger richtet sich nach der Anzahl der Teilnahmeberechtigten in der jeweiligen Aufgabengruppe. Für jede angefangene Gruppe von 30 Teilnahmeberechtigten, gemäß der entsprechend Ziffer 2. erfolgten Einteilung, ist eine Schulsiegerin oder ein Schulsieger zu bestimmen. Schulsiegerinnen und Schulsieger sind diejenigen, die in der jeweiligen Aufgabengruppe die höchsten Punktzahlen erreichen. Die Entscheidungen über die Platzierungen werden von allen am Wettbewerb beteiligten Fachlehrerinnen und -lehrern getroffen.

Die entsprechend 6.3. Abs. 1 festgelegte Anzahl an Schulsiegerinnen und Schulsiegern kann pro Aufgabengruppe um eine Siegerin bzw. einen Sieger erhöht werden, wenn dies aufgrund von Punktgleichheit notwendig ist. Eine weitere Erhöhung der Anzahl der Schulsiegerinnen und Schulsieger ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung trifft der Beauftragte für den Mathematikwettbewerb nach Betrachtung der vorgelegten Wettbewerbsarbeiten. Nur die Schulsiegerinnen und Schulsieger selbst sind berechtigt, an der 2. Runde teilzunehmen.  Die Schulsiegerinnen und Schulsieger erhalten eine Urkunde. Die Leiterinnen und Leiter der Schulen sorgen dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler diese Urkunde spätestens mit der Zeugnisausgabe zum Ende des 1. Schulhalbjahres erhalten. 
 

6.4. Punkteverteilung zur Festlegung der Note der Wettbewerbsarbeit

Für die Benotung der Wettbewerbsarbeit wird – aufgrund des sehr hohen Anteils an Transferfragen – folgende Verteilung festgelegt:  
0 Punkte bis 9,0 Punkte – ungenügend
9,5 Punkte bis 18,0 Punkte – mangelhaft
18,5 Punkte bis 25,0 Punkte – ausreichend
25,5 Punkte bis 32,0 Punkte – befriedigend
32,5 Punkte bis 39,0 Punkte – gut
39,5 Punkte bis 48,0 Punkte – sehr gut


6.5. Wiederholung der Wettbewerbsarbeit

Die Note der Wettbewerbsarbeit der 1. Runde ist endgültig. Eine Wiederholung findet gemäß § 27 Abs. 3 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses nicht statt.

6.6. Bericht über die 1. Wettbewerbsrunde

Die Leiterinnen und Leiter der Schulen berichten dem Staatlichen Schulamt über die Durchführung der 1. Runde.  Sie erhalten vom Staatlichen Schulamt die zur Meldung der Schulergebnisse per Internet notwendigen Informationen. Die Meldung der Ergebnisse ist bis zum 10. Januar durchzuführen.
 

7. Zweite Wettbewerbsrunde

7.1. Durchführung

Die 2. Runde des Mathematikwettbewerbs wird in ähnlicher Weise wie die erste durchgeführt, jedoch mit einheitlichem Arbeitsbeginn um 9.30 Uhr.

7.2. Termine für die Vorbereitung der 2. Runde

Die Staatlichen Schulämter werden gebeten, diejenigen Schulen zu benennen, an denen die 2. Runde ausgetragen wird und jeweils bis zum 15. Dezember allen Schulen und dem Beauftragten mitzuteilen, wo die 2. Runde ausgetragen wird. Wird die zweite Runde in einem Kreis an mehreren Schulen ausgetragen, so entscheiden die Staatlichen Schulämter, wer die dann notwendige Koordination übernimmt.  Die Leiterinnen und Leiter der Schulen melden jeweils bis zum 10. Januar die Namen der Teilnehmer an der 2. Runde den Schulen, an denen die 2. Runde ausgetragen wird. Die Meldung enthält außer dem Namen und der privaten Anschrift der Teilnehmer auch die vollständige Schulanschrift. Eine Einverständniserklärung der Eltern ist anzufordern und an der Schule aufzubewahren. Die Leiterinnen und Leiter der Schulen, welche die 2. Wettbewerbsrunde austragen, benachrichtigen jeweils bis zum 15. Februar den Beauftragten, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihnen für die 2. Runde gemeldet wurden; sie erhalten dann die entsprechende Anzahl von Aufgabentexten.

7.3. Korrektur der Wettbewerbsarbeiten der 2. Runde

Die Leiterinnen und Leiter der Schulen, welche die 2. Wettbewerbsrunde durchführen, bestimmen im Einvernehmen mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Mathematik diejenigen, die die Aufsicht bei der Arbeit und die Korrekturen übernehmen. Für jede Korrektur wird eine Vergütung von 2,00 € bezahlt; nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel kann dieser Betrag erhöht werden; entsprechende Formulare werden den Schulen vom Beauftragten zugesandt.

7.4. Sieger der 2. Runde 

Siegerinnen und Sieger der 2. Runde in den Aufgabengruppen A, B bzw. C sind jeweils diejenigen, die im Bereich eines Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt die höchste oder zweithöchste Punktzahl erreicht haben. 
 
Ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 8 eines Kreises größer als 3500, so werden jeweils drei Kreissiegerinnen bzw. Kreissieger ermittelt. Erreichen mehrere Schülerinnen und Schüler die gleiche Punktzahl, so entscheidet die benötigte Arbeitszeit über die Platzierung; erreichen dennoch mehrere die gleiche Platzierung, so ist darauf in dem Bericht an den Beauftragten unter Vorlage der korrigierten Arbeiten hinzuweisen. Nach Möglichkeit werden diese Schülerinnen und Schüler zur Endrunde zugelassen. Darüber hinaus können aufgrund der vorgelegten Berichte einige besonders gute Schülerinnen und Schüler zusätzlich zur Endrunde eingeladen werden. Die Entscheidung darüber wird vom Beauftragten getroffen.
Die Kreissiegerinnen und -sieger werden anlässlich der Durchführung der 3. Runde ausgezeichnet.

 

7.5. Bericht über die 2. Wettbewerbsrunde

Die Korrektorinnen und Korrektoren der 2. Wettbewerbsrunde berichten dem Beauftragten über die Durchführung der 2. Runde, dabei sind die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Schule, die Arbeitszeit und die erreichte Punktzahl mitzuteilen. Von den zwei bzw. drei Erstplatzierten sind auch die privaten Anschriften anzugeben. Dieser Bericht ist spätestens drei Wochen nach Durchführung der 2. Runde an den Beauftragten zu senden. Die Korrektorinnen und Korrektoren informieren auch die beteiligten Schulen über die von ihren Schülerinnen und Schülern erreichten Platzierungen. Die Wettbewerbsarbeiten der 2. Runde sind von den Schulen, die die 2. Runde durchführen, ein Jahr lang aufzubewahren.  

 

7.6. Erstattung der Fahrtkosten 

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der 2. Runde können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel die Kosten für das jeweils günstigste Verkehrsmittel teilweise erstattet werden. 

Kosten für eine Begleitperson können erstattet werden, wenn die Verkehrsverhältnisse eine Begleitung erforderlich machen.

8. Endrunde

8.1. Organisation

Die Siegerinnen und Sieger der 2. Runde nehmen an der Endrunde teil, sofern die Eltern eine Einverständniserklärung, die an der Schule bis zum Schuljahresende aufzubewahren ist, abgeben.

Mit der Anmeldung zur Endrunde erklären die Siegerinnen und Sieger der 2. Runde ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihres Namens (einschl. Platzierung in der 3. Runde, Schule, Schulanschrift) im Internet, sofern sie als Landessiegerinnen und -sieger ausgezeichnet werden. Dieses Einverständnis ist nicht Voraussetzung zur Teilnahme an der 3. Runde und kann schriftlich widerrufen werden.  

Entsprechend 7.6. können den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Fahrtkosten erstattet werden. 

Die Arbeiten der Endrunde werden von den Mitgliedern der Aufgabenausschüsse korrigiert. Die Arbeiten der Endrunde sind vom Beauftragten ein Jahr aufzubewahren.

8.2. Auszeichnung 

In der Endrunde werden die Landessiegerinnen und Landessieger ermittelt. Die auf Platz 1 bis 6 Platzierten jeder Aufgabengruppe werden zur Landessiegerehrung eingeladen. 

Weitere Schülerinnen und Schüler können mit einer Urkunde ausgezeichnet werden, wenn ihre Arbeiten deutlich über dem Durchschnitt der jeweiligen Aufgabengruppe liegen. Die Entscheidung über die Platzierungen und die zusätzlichen Auszeichnungen bleibt der gemäß Ziffer 9 zu berufenden Jury vorbehalten.

9. Jury

Die Landessiegerinnen und Landessieger werden von einer Jury ermittelt, die vom Hessischen Kultusministerium berufen wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

10. Schlussbestimmungen

Der Erlass vom 15.5.2000 – V A3 – 661/42 – 203 (ABl. 6/00, S. 538ff), geändert durch den Erlass vom 24.7.2001 – V A3 – 661/42 – 215 (ABl. 9/01, S. 572), wird hiermit aufgehoben.

 

Dieser Erlass tritt am 1. August 2005 in Kraft.